BAFA-Förderung: Maximale Unterstützung für Ihre energetische Sanierung

Die BAFA-Förderung entlastet Hausbesitzer und Bauherren, die ihre Immobilie energetisch optimieren möchten. Im Zuge des Klimapakets der Bundesregierung wurde die staatliche Unterstützung für umweltfreundliche Heizanlagen, die Gebäudehülle und Anlagentechnik neu strukturiert und verbessert. Erfahren Sie hier, wie Sie davon profitieren können.

Das Wichtigste im Überblick

  • BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
  • BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) definiert, welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Umfang gefördert werden. Neben der Sanierung zum Effizienzhaus ist die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) besonders interessant. Diese Maßnahmen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) koordiniert und umfassen drei Kategorien:

  1. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik, bis 31.12.2023)
  2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  3. Anlagentechnik (Be- und Entlüftung)

Ab dem 01.01.2024 übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die komplette Heizungsförderung.

Zuschüsse für den Heizungstausch

Für den Austausch Ihrer Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Weitere Fördermittel können die Unterstützung auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Hier sind die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Die Fördermöglichkeiten umfassen:

  • Grundförderung: 30 Prozent Zuschuss.
  • Einkommens-Bonus: Zusätzlich 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Zusätzlich 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen. Dieser Bonus sinkt ab 2029 schrittweise.
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen.
  • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro für Biomasseheizungen unter bestimmten Emissionsgrenzwerten.

Förderfähig sind unter anderem solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und innovative Heiztechniken.

Förderkredit für den Heizungstausch

Sollten Ihre Ausgaben die förderfähigen Höchstsummen überschreiten, können selbstnutzende Eigentümer einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Dieser Kredit kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen und auch für weitere Einzelmaßnahmen verwendet werden.

Beantragung und Übergangsregelung

Ab 2024 erfolgt die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW. Wichtig ist, dass die Förderung erst nach Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden kann. Um das Risiko einer Förderabsage zu minimieren, sollte der Vertrag eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten.

Modernisierungskredit berechnen

Neben der BAFA-Förderung müssen Sie einen Teil der Kosten selbst finanzieren. Nutzen Sie unseren Finanzierungsrechner, um einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit zu werfen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Heimatexperten, um einen konkreten Finanzierungsplan zu erstellen.

BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagetechnik

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle umfassen vor allem Wärmedämmung, Fenstersanierung, Türen, Vorhangfassaden und sommerlichen Wärmeschutz. Die Anlagentechnik umfasst den Austausch und die Optimierung von Raumluft- und Klimaanlagen. Die Basis-Fördersätze betragen 15 Prozent, mit einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent, sodass der maximale Fördersatz bei 20 Prozent liegt.

Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung

  • Was sind förderfähige Kosten?
  • Kann ich noch mit Öl heizen?
  • Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?

Ab 2024 gilt: Erst beauftragen, dann die Förderung beantragen. Eine Vereinbarung mit auflösender oder aufschiebender Bedingung im Vertrag kann das Risiko einer Förderabsage minimieren.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Eine sorgfältige Kalkulation und Beratung sind entscheidend für die Planung Ihrer Finanzierung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem unserer Heimatexperten und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.

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KfW-Förderung: Zinsgünstige Darlehen für Ihre Bauprojekte

Die KfW-Förderung bietet attraktive Finanzierungsmöglichkeiten, um die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern, sowie für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden. Erfahren Sie hier, wie Sie von diesen Förderprogrammen profitieren können.


Überblick der KfW-Förderung

Die KfW-Förderung umfasst zinsgünstige Darlehen, die speziell für energieeffiziente Investitionen und nachhaltige Bauprojekte konzipiert sind.


Fördermöglichkeiten

  • NRW.BANK.Effizienzkredit: Bis zu 10 Mio. € für Unternehmen und freie Berufe zur Finanzierung energieeffizienter Investitionen und grüner Technologien.
  • Programmvariante Bauen: Darlehen für den Neubau oder die Sanierung von Effizienzgebäuden sowie energetische Einzelmaßnahmen.


Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe


Was wird gefördert?

  • Ersatzinvestitionen und Modernisierungen zur Effizienzsteigerung
  • Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und Anlagentechnik


Voraussetzungen

  • Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Erfüllung aller genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen
  • Förderung für Neubau/Sanierung nur nach BEG-/KFN-Zusage


Förderbedingungen

  • Ratendarlehen mit bis zu 100% Finanzierung
  • Feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit
  • Laufzeiten zwischen 4 und 25 Jahren
  • Optional: 50% Haftungsfreistellung für die Hausbank


Nicht förderfähige Vorhaben

  • Exportbezogene Tätigkeiten
  • Landwirtschaftliche Primärproduktion
  • Unterhaltung und Betrieb von Anlagen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen


Nachhaltigkeit

Die geförderten Projekte müssen die ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK erfüllen, um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen.


Antragstellung

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Neubau- und Sanierungsvorhaben können erst nach BEG-/KFN-Zusage beantragt werden.
  • Nutzen Sie Planungs- und Beratungsleistungen im Vorfeld.

Unsere Experten stehen Ihnen bei der Antragstellung und Abwicklung zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin für individuelle Unterstützung.


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